Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Hotelaufnahmevertrag

I. Geltungsbereich
Die Geschäftsbedingungen gelten für Hotelaufnahmeverträge sowie für alle für den Gast erbrachten Leistungen und Lieferungen des Hotels.
Abweichende Bestimmungen, auch soweit sie in allgemeinen Bedingungen des Gastes oder des Bestellers enthalten sind, finden keine Anwendung, es sei denn, sie werden vom Hotel ausdrücklich schriftlich anerkannt.

II. Vertragsabschluß
1. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Gastes durch das Hotel zustande. Dem Hotel steht es frei die Zimmerbuchung in Textform zu bestätigen.
2. Vertragspartner sind das Hotel und der Gast. Hat ein Dritter für den Gast bestellt, haftet er zusammen mit dem Gast als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Hotelaufnahmevertrag, sofern dem Hotel eine entsprechende Erklärung in schriftlicher Form des Dritten vorliegt.

III. Leistungen, Preise, Zahlung
1. Das Hotel ist verpflichtet die vom Gast gebuchten Zimmer bereit zu halten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.
2. Der Gast ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise zu zahlen. Dies gilt auch für die vom Gast veranlassten Leistungen und Auslagen des Hotels an Dritte.
3. Die Preise können vom Hotel geändert werden, wenn der Gast nachträgliche Änderungen der Zimmeranzahl, der Leistung des Hotels oder der Aufenthaltsdauer wünscht und das Hotel dem zustimmt.
4. Nicht enthalten sind lokale Abgaben, die nach dem jeweiligen Kommunalrecht vom Gast selbst geschuldet sind, wie zum Beispiel die Kurtaxe.
5. Das Hotel ist berechtigt, bei Vertragsabschluß oder danach eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen.

IV. Rücktritt des Gastes / Stornierung / No Show
1. Dem Gast wird folgendes Rücktrittsrecht eingeräumt:
a) bis 29 Tage vor Anreise
2. Eine abweichende Rücktrittsfrist, bedarf der schriftlichen Zustimmung des Hotels.
3. Liegt dem Hotel während des eingeräumten Rücktrittsrechts kein schriftlicher Rücktritt vor, ist der vereinbarte Preis zu zahlen, auch dann wenn der Gast keine Leistungen in Anspruch nimmt.
4. Bei Verkürzungen der Buchungsdauer ist die gesamte ursprünglich gebuchte Buchungsdauer zu zahlen, wenn nichts Gegenteiliges vereinbart wurde
5. Dem Hotel steht es frei, die vertraglich vereinbarte Vergütung zu verlangen und die ersparte Aufwendung zu pauschalisieren. Der Gast hat in diesem Fall mindestens 80% des Preises für Übernachtung mit oder ohne Frühstück.
6. Dem Gast steht der Nachweis frei, dass der oben genannte Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist.

V. Rücktritt des Hotels
1. Dem Hotel wird das gleiche Rücktrittsrecht wie dem Gast unter Ziffer IV Absatz 1 eingeräumt.
2. Wird eine vom Hotel nach Ziffer III Absatz 4 geforderte Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung nicht binnen einer hierfür gesetzten Frist geleistet, so ist das Hotel ebenfalls zum Rücktritt berechtigt.
3. Bei Verkürzung der Buchungsdauer hat das Hotel ein außerordentliches Rücktrittsrecht.
4. Nicht rückbestätigte Zimmer ohne Information einer Spätanreise können vom Hotel anderweitig vermietet werden.
5. Bei vorliegen eines sachlich gerechtfertigten Grundes, ist das Hotel berechtigt außerordentlich zurückzutreten. Bei berechtigtem Rücktritt des Hotels besteht kein Anspruch auf Schadensersatz.

VI. Zimmerbereitstellung und Rückgabe
1. Der Gast erwirbt keinen Anspruch auf Bereitstellung bestimmter Zimmer.
2. Das gebuchte Zimmer wird ab spätestens 14 Uhr zur Verfügung gestellt, der Gast hat kein Recht auf frühere Bereitstellung.
3. Das Zimmer ist am vereinbarten Abreisetag bis 11 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann das Hotel für dessen vertragsüberschreitende Nutzung 50% des Logispreises, nach 15 Uhr 100% des Logispreises in Rechnung stellen.
4. Das Hotel ist verpflichtet, bei Nichtbereitstellung des Zimmers dem Gast Schadensersatz zu leisten, indem es in einem vergleichbaren Hotel Unterkunft besorgt.

VII. Haftung des Hotels
1. Das Hotel haftet mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmannes für die Verpflichtungen aus dem Vertrag. Ansprüche des Gastes auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Hotels auftreten, wird sich das Hotel auf unverzügliche Rüge des Gastes bemühen, für Abhilfe zu sorgen. Der Gast ist verpflichtet, das ihm zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.
2. Für eingebrachte Sachen haftet das Hotel dem Gast nach den gesetzlichen Bestimmungen. Wertgegenstände sowie Bargeld sind entsprechend zu deponieren. Wird dem Hotel nicht umgehend nach Erlangen der Kenntnis des Schadens Anzeige gemacht, erlischt der Haftungsanspruch.
3. Soweit dem Gast ein Stellplatz auf einem Hotelparkplatz, auch gegen Entgelt zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Hotelgrundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalt haftet das Hotel nicht, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. In diesem Falle muss der Schaden spätestens beim Verlassen des Hotelgrundstücks geltend gemacht werden. Dies gilt auch für Erfüllungsgehilfen des Hotels.
4. Weckaufträge werden vom Hotel mit größter Sorgfalt ausgeführt. Nachrichten, Post und Warensendungen werden mit Sorgfalt behandelt. Das Hotel übernimmt die Zustellung, Aufbewahrung – auf Wunsch – gegen Entgelt die Nachsendung derselben, sowie auf Anfrage von Fundsachen. Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen.

VIII. Schlussbestimmungen
1. Erfüllungs- und Zahlungsort, sowie ausschließlicher Gerichtsstand ist Baden-Baden.
2. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Gast sind unwirksam.
3. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts ist ausgeschlossen.
4. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Hotel-AGB unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.